Einmalige Anmeldegebühr:
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die einmalige Aufnahmegebühr 20 € beträgt und zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschrift eingezogen wird. Der reguläre Beitragseinzug erfolgt zum 1. Februar eines jeden Jahres.
Erfolgt der Eintritt nach dem 1. Februar, wird der erste Beitragseinzug einschließlich Aufnahmegebühr einmalig zu einem späteren Zeitpunkt außerhalb dieses Termins vorgenommen.
Eintritt nach dem 1.7. des Jahres:
Es wird nur die halbe Jahresgebühr mit einmaliger Aufnahmegebühr von 20€ fällig.
Kündigungsfrist:
Ich bin mir bewusst, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft nur bis zum 15. November eines Jahres möglich ist. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.